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§ 248 - Begriff der bebauten Grundstücke
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
o.v. 2
o.v. 1
Imported:
12.12.2025
o.v. available