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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
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Erster Abschnitt
:
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 - § 4
Zweiter Abschnitt
:
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
§ 5 - § 39
Dritter Abschnitt
:
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
§ 40 - § 42
Vierter Abschnitt
:
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 43 - § 49