Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
ArbnErfG
Collapse all headings
ArbnErfG
info
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
info
To single view
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Geistiges Eigentum (IP)
Gewerblicher Rechtsschutz
Patent-, Designrecht u.Ä.
Select color
Select color
§ 1 Anwendungsbereich
Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten.
Imported:
20.09.2024