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§ 109b - Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bei Besitzeinweisungen
Im Fall des § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Oberverwaltungsgericht im ersten Rechtszug auch über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen betreffen.
a.F. 1
Import:
21.10.2025