Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
IntFamRVG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
IntFamRVG
info
Zur Einzelansicht
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 28 - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
Gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach Maßgabe des § 574 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 2 der Zivilprozessordnung statt.
Import:
23.02.2024
a.F. verfügbar