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§ 76 - Pfändung
Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.
a.F. 2
a.F. 1
Import:
04.01.2025
a.F. verfügbar