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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
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Regel 133 - Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz
Übersteigt der Wert der Klage EUR 500,000, hat der Antragsteller eine streitwertabhängige Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz gemäß Teil 6 zu entrichten.
Import:
25.03.2026