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§ 227 - Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.
a.F. 2
a.F. 1
Import:
12.12.2025
a.F. verfügbar