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Art. 68 - Inkrafttreten
Das Gesetz ist dringlich; es tritt am 1. September 1958 in Kraft
1)
.
1) Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 11. Juli 1958 (GVBl. S. 147)
a.F. 1
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02.01.2026
a.F. verfügbar