Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
ZPO
Collapse all headings
ZPO
info
Zivilprozessordnung
info
To single view
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Select color
Select color
§ 919 Arrestgericht
Für die Anordnung des Arrestes ist sowohl das Gericht der Hauptsache als das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der mit Arrest zu belegende Gegenstand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person sich befindet.
Imported:
20.09.2024