Workspace
ZPO
Open table of contents
Collapse all headings
ZPO
info
To single view
Zivilprozessordnung
info
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Select color
Select color
§ 405 - Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter
Das Prozessgericht kann den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter zur Ernennung der Sachverständigen ermächtigen. Er hat in diesem Falle die Befugnisse und Pflichten des Prozessgerichts nach den §§ 404, 404a.
Imported:
20.09.2024