Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
ZPO
Open table of contents
Collapse all headings
ZPO
info
To single view
Zivilprozessordnung
info
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Select color
Select color
§ 165 - Beweiskraft des Protokolls
Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.
Imported:
20.09.2024