Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
VwVG NRW
Collapse all headings
VwVG NRW
info
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Select color
Select color
§ 46 Andere Art der Verwertung
Ist die gepfändete Forderung bedingt oder betagt oder ihre Einziehung schwierig, so kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, dass sie in anderer Weise zu verwerten sei. § 44 Absatz 1 gilt entsprechend.
Imported:
21.10.2025