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VwVfG NRW
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VwVfG NRW
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Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
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Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
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§ 6 Auswahl der Behörde
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
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20.10.2024