Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
UmwG
Collapse all headings
UmwG
info
Umwandlungsgesetz
info
To single view
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Umwandlungsrecht
Select color
Select color
§ 70 Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
Die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 26 Abs. 1 Satz 2 können nur solche Aktionäre einer übertragenden Gesellschaft beantragen, die ihre Aktien bereits gegen Anteile des übernehmenden Rechtsträgers umgetauscht haben.
Imported:
20.09.2024