Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
TKG
Collapse all headings
TKG
info
Telekommunikationsgesetz
info
To single view
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Select color
Select color
§ 225 Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren
Für die außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nach § 68 werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Jede Partei trägt die ihr durch die Teilnahme am Verfahren entstehenden Kosten selbst.
Imported:
20.09.2024