Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
StPO
Open table of contents
Collapse all headings
StPO
info
To single view
Strafprozessordnung
info
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
Select color
§ 215 - Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 207 Abs. 3 für die nachgereichte Anklageschrift.
Imported:
20.09.2024