Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
StPO
Collapse all headings
StPO
info
Strafprozessordnung
info
To single view
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
Select color
§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
Haben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Unzuständigkeit ausgesprochen, so bezeichnet das gemeinschaftliche obere Gericht das zuständige Gericht.
Imported:
20.09.2024