Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
StGB
Collapse all headings
StGB
info
Strafgesetzbuch
info
To single view
Strafrecht
Strafrecht BT
Vermögensdelikte
Select color
Select color
§ 295 Einziehung
Jagd- und Fischereigeräte, Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Imported:
20.09.2024