Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
SortSchG 1985
Collapse all headings
SortSchG 1985
info
Sortenschutzgesetz
info
To single view
Select color
Select color
§ 4 Homogenität
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.
Imported:
28.01.2026