Workspace
SeeArbG
Open table of contents
Collapse all headings
SeeArbG
info
To single view
Seearbeitsgesetz
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Select color
Select color
§ 32 - Dienstleistungspflicht
Das Besatzungsmitglied hat die Dienste zu verrichten, zu denen es im Rahmen des Heuerverhältnisses verpflichtet ist. Es hat dabei den Anordnungen der zuständigen Vorgesetzten Folge zu leisten.
Imported:
04.08.2026