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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
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Bank- & Kapitalmarktrecht
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§ 24 Abtretungsverbot
Forderungen und andere Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung können nicht abgetreten werden. Dritte können keine Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung herleiten.
Imported:
20.09.2024