Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
OWiG
Collapse all headings
OWiG
info
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
info
To single view
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitsrecht
Select color
Select color
§ 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit
Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht.
Imported:
20.09.2024