Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
MsbG
Collapse all headings
MsbG
info
Messstellenbetriebsgesetz
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Select color
Select color
§ 13 Nutzung des Verteilernetzes zur Datenübertragung
Der Messstellenbetreiber ist berechtigt, zur Messdatenübertragung gegen ein angemessenes und diskriminierungsfreies Entgelt im Rahmen der technischen Möglichkeiten Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers zu erhalten.
Imported:
23.02.2024