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Intelligente Verkehrssysteme Gesetz
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Straßenverkehrsrecht
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§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Dieses Gesetz gilt nicht für Intelligente Verkehrssysteme, die der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung dienen.
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23.02.2024