Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
IRG
Open table of contents
Collapse all headings
IRG
info
To single view
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
info
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
Select color
§ 71a - Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Für den Fall der Vollstreckung einer Anordnung der Einziehung in einem ausländischen Staat gilt § 56b Absatz 1 entsprechend.
Imported:
20.09.2024