Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
GroMiKV
Collapse all headings
GroMiKV
info
Großkredit- und Millionenkreditverordnung
info
To single view
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Select color
Select color
§ 2a Gleichzeitige Anwendung von mehreren Ausnahmen auf eine Risikoposition
Eine gleichzeitige Anwendung von mehr als einer der in Artikel 400 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und in den §§ 1 und 2 vorgesehenen Ausnahmen auf ein und dieselbe Risikoposition ist nicht gestattet.
Imported:
20.09.2024