Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
GRCh
Collapse all headings
GRCh
info
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
info
To single view
Öffentliches Recht
Europarecht
Select color
Select color
Art. 44 Petitionsrecht
Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.
Imported:
20.09.2024