Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
GBO
Open table of contents
Collapse all headings
GBO
info
To single view
Grundbuchordnung
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Sachenrecht
Select color
Select color
§ 17 - [Reihenfolge mehrerer Eintragungsanträge]
Werden mehrere Eintragungen beantragt, durch die dasselbe Recht betroffen wird, so darf die später beantragte Eintragung nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen.
Imported:
20.09.2024