Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
FamGKG
Collapse all headings
FamGKG
info
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
info
To single view
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Select color
Select color
§ 22 Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft
Die Kosten bei einer Vormundschaft oder Dauerpflegschaft schuldet der von der Maßnahme betroffene Minderjährige. Dies gilt nicht für Kosten, die das Gericht einem anderen auferlegt hat.
Imported:
27.01.2026