ErsatzbaustoffV
Open table of contents

ErsatzbaustoffV  

Ersatzbaustoffverordnung

Die Verwendung anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe wird von der zuständigen Behörde in einem Kataster dokumentiert. In das Kataster sind die Angaben der Vor- und der Abschlussanzeige aufzunehmen.
Imported: