Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
EnFG
Open table of contents
Collapse all headings
EnFG
info
To single view
Energiefinanzierungsgesetz
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Select color
Select color
§ 42 - Rücknahme der Entscheidung
Die Entscheidung nach § 29 ist mit Wirkung auch für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung die Voraussetzungen nach diesem Gesetz nicht vorlagen.
Imported:
23.02.2024