Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
DSGVO
Collapse all headings
DSGVO
info
Datenschutz-Grundverordnung
info
To single view
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Select color
Select color
Art. 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
Imported:
20.09.2024