DSG NRW
Open table of contents

DSG NRW  

Datenschutzgesetz NRW

Als Aufsichtsbehörde überwacht die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679, dieses Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen. Für nicht-öffentliche Stellen und solche im Sinne von § 5 Absatz 5 ist sie oder er Aufsichtsbehörde nach § 40 des Bundesdatenschutzgesetzes.
Imported: