CPR
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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Der Kläger kann innerhalb eines Monats eine Replik auf die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einreichen.
  2. Der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik eine Duplik auf die Replik einreichen. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.
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