CPR
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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Bei Anhängigkeit einer Berufung in der Sache kann das Gericht den Antrag auf Festsetzung von Schadensersatz auf einen mit einer Begründung versehenen Antrag der unterlegenen Partei gemäß Regel 295(h) aussetzen. Dem Antragsteller ist rechtliches Gehör zu gewähren. Setzt das Gericht das Verfahren bezüglich des Antrags fort, kann es anordnen, dass der Antragsteller gemäß Regel 352 eine Sicherheit zu leisten hat.
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