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Bundesverfassungsgerichtsgesetz
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Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 96d [Entscheidungsbekanntgabe ohne Begründung]
Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.
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20.09.2024