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Bundesverfassungsgerichtsgesetz
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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 41 [Neue Tatsachen nach Entscheidung]
Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird.
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20.09.2024