Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BLV
Collapse all headings
BLV
info
Bundeslaufbahnverordnung
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Select color
Select color
§ 18 Einfacher Dienst
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
Imported:
20.09.2024