Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BGB
Collapse all headings
BGB
info
Bürgerliches Gesetzbuch
info
To single view
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Sonst. vertragliche Schuldverhältnisse
Select color
Select color
§ 797 Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. Mit der Aushändigung erwirbt er das Eigentum an der Urkunde, auch wenn der Inhaber zur Verfügung über sie nicht berechtigt ist.
Imported:
20.09.2024