Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BGB
Collapse all headings
BGB
info
Bürgerliches Gesetzbuch
info
To single view
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Geschäftsführung ohne Auftrag
Select color
Select color
§ 686 Irrtum über die Person des Geschäftsherrn
Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
Imported:
04.01.2025
o.v. available