Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BGB
Open table of contents
Collapse all headings
BGB
info
To single view
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Erbrecht
Select color
Select color
§ 1934 - Erbrecht des verwandten Ehegatten
Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.
Imported:
20.09.2024