Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BeurkG
Collapse all headings
BeurkG
info
Beurkundungsgesetz
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Select color
Select color
§ 35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Hat der Notar die Niederschrift über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen nicht unterschrieben, so ist die Beurkundung aus diesem Grunde nicht unwirksam, wenn er die Aufschrift auf dem verschlossenen Umschlag unterschrieben hat.
Imported:
20.09.2024