BayVwVfG
Open table of contents

BayVwVfG  

Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Die Beteiligten haben Anspruch darauf, daß ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden.
Imported: