Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
[Bay]LSchlV (not in force)
Collapse all headings
[Bay]LSchlV (not in force)
info
Ladenschlussverordnung (not in force)
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Allgemeines Gewerbe- & Berufsrecht
Select color
Select color
§ 3
Die Offenhaltung ist auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der genannten Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz in erheblichem Umfang geführt werden.
Imported:
07.05.2025