Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
[Bay]KWBG
Collapse all headings
[Bay]KWBG
info
Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Select color
Select color
Art. 61 Jährliche Sonderzahlung
1
Neben dem Ehrensold wird eine jährliche Sonderzahlung in entsprechender Anwendung des
Art. 55
gezahlt.
2
Dabei steht den Bezügen der Ehrensold gleich.
3
Für den Grundbetrag der jährlichen Sonderzahlung gilt ein Vomhundertsatz von 70.
Imported:
24.11.2025