BayHIG
Open table of contents

BayHIG  

Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

1Die Studierendenwerke sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. 2Organe der Studierendenwerke sind die Vertretungsversammlung, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.
Imported: