Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
Bayerische Verfassung
Collapse all headings
Bayerische Verfassung
info
Verfassung des Freistaates Bayern
info
To single view
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Select color
Select color
Art. 184
Die Gültigkeit von Gesetzen, die gegen Nationalsozialismus und Militarismus gerichtet sind oder ihre Folgen beseitigen wollen, wird durch diese Verfassung nicht berührt oder beschränkt.
Imported:
24.11.2025