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Art. 74 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Sind Bauprodukte entgegen
Art. 21
mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
Imported:
24.11.2025