Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BAföG
Collapse all headings
BAföG
info
Bundesausbildungsförderungsgesetz
info
To single view
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Select color
Select color
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.
Imported:
20.09.2024